Präsenz: Änderungen von Maschinen – was ist zu beachten?

Date

  • 12.09.2024
  • 09:00 - 16:30 Uhr

Location

INNOWERK
Linzer Straße 55
3100 St. Pölten

Costs

  • eintägig 515,- Euro exkl. USt.

Mit 29.12.2010 wurde die zuvor geltende Fassung der Maschinenrichtlinie außer Kraft gesetzt und durch die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) verbindlich in österreichisches Recht umgesetzt. Die MSV 2010 stellt wesentliche Anforderungen an Maschinenkomponenten („unvollständige Maschinen“) und deren CE-Zertifizierung. Davon betroffen sind auch Betriebe, die Maschinen entweder selbst „umbauen“ (adaptieren) oder Änderungen an maschinellen Produktionseinrichtungen durchführen, wie z.B. Einbau einer neuen Maschine in eine Fertigungsstraße.

Am 29.06.2023 erfolgte die Veröffentlichung der neuen EU-Maschinenverordnung , Verordnung (EU) Nr. 2023/1230 im Amtsblatt der Europäischen Union. Diese EU-Verordnung wird nach einer Übergangszeit von 42 Monaten, ab 20. Januar 2027 in vollem Umfang in Kraft treten. Mit dieser Novellierung der EU-Maschinenrichtlinie sind beim Inverkehrbringen von Maschinen Aspekte der künstlichen Intelligenz (KI), der Cybersicherheit, von Ökodesign-Anforderungen, u.a. zu berücksichtigen.

Um betriebliche Auswirkungen zu erfassen, ist eine grundlegende Kenntnis der relevanten Rechtsvorschriften unerlässlich. Neben gewerberechtlichen Aspekten, sind auch arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen bei Änderungen an Maschinen zu beachten. Des Weiteren sind auch Rechtsvorschriften mit Relevanz hinsichtlich Produkthaftung berührt.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die oben angeführten Punkte für die Seminarteilnehmer so aufzubereiten, so dass sie in der Lage sind im Betrieb entsprechende Maßnahmen einzuführen, um die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie links im PDF oder mobil unter Schnellnavigation.

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