Gemäß VEXAT-Verordnung BGBI. II 309/2004 idgF müssen Explosionsgefahren, die sich in den Produktionsbereichen einer Betriebsanlage aus der Verfahrensweise bzw. der verwendeten Stoffe ergeben könnten, festgestellt werden und daraus Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minderung dieser Risiken zum Explosionsschutz abgeleitet werden.
Unsere Explosionsschutzexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten: