Transformationsplan für Industriebetriebe

Anfrage

26.09.2024

Beitrag: Mag. Peter Gratzl; peter.gratzl@conplusultra.com

Jetzt müssen auch Industriebetriebe einen Transformationsplan erstellen, dies trifft insbesondere IPPC Betriebe!

Die Bestrebungen des Green Deals, mit umfangreichen Maßnahmen die europäische Industrie zu verändern, sind bekannt. Viele Politiken und Pläne werden von der EU selbst und den Mitgliedstaaten gemacht und sollen umgesetzt werden.
Mit der geänderten Richtlinie über Industrieemissionen werden für IPPC-Betriebe* einige Neuerungen vorgegeben, unter anderem auch die Transformationspläne.
Diese Pläne sind von den Betreibern in das Umweltmanagementsystem aufzunehmen und werden auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ergänzen.

Energieintensive Anlagen zuerst

Beginnen dürfen energieintensive** Anlagen, die bis 30.06.2030 derartige Pläne zu erstellen haben, die übrigen müssen mit der Anpassung an die BVT-Schlussfolgerung ab 2030 einen solchen Plan vorlegen.
Damit werden jene Maßnahmen erfasst, die zwischen 2030 und 2050 ergriffen werden, um zur Entwicklung einer nachhaltigen, sauberen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen.
Was genau in einem solchen Plan stehen soll, wird die Kommission noch verlautbaren – die Frist läuft hier bis 30.06.2026.

Diese Vorgaben gehen auch mit der Schaffung eines Europäischen Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen einher. Zusätzlich muss jede IPPC-Anlage verpflichtend über ein Umweltmanagementsystem verfügen, welches den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Eine konkrete Zertifizierung ist nicht verlangt, erleichtert aber die Nachweisführung.

Die nationale Umsetzung hat bis 01.07.2026 zu erfolgen und stellt Österreich wieder vor die Herausforderung, dies überall dort zu adaptieren, wo Vorgaben der Richtlinie umgesetzt worden sind.

Wir betrachten diese Bestrebungen und deren Auswirkungen im Rahmen unserer Betreuung über Rechtsinformationen und den GDX-News und halten unsere Kunden hier auf dem Laufenden. Bei unseren Workshops bieten sich auch Möglichkeiten, vertieft über diese Anforderungen individuell für den Kunden zu diskutieren.

Zum Nachlesen: Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 15.07.2024 – Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32024L1785

*IPPC-Betreibe sind überwiegend solche, deren Tätigkeit über den Schwellenwerten der Anlage 3 der Gewerbeordnung liegt.
**energieintensive Anlagen: Energiewirtschaft (Pkt. 1 des Anhanges), Herstellung und Verarbeitung von Metallen (Pkt. 2 des Anhanges), Mineralverarbeitende Industrie (Pkt. 3 des Anhanges), Chemische Industrie (Pkt. 4 des Anhanges) und Zellstoff-/Papierindustrie sowie Spanplattenindustrie (Pkt. 6.1 des Anhanges).

Bild zeigt Industriebetrieb