Abfallwirtschaftskonzept Anfrage

Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF müssen bestimmte Betriebe ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dies mit dem Ziel ein Abfallmanagementsystem zu implementieren bzw. das bestehende zu verbessern und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechtzuerhalten.

Ein sparsamer Ressourcenverbrauch sowie die Verminderung von Abfällen wirkt sich in jedem Fall kostenmindernd aus. Man spart Kosten einerseits für eingesetzte Stoffe und Materialien, andererseits für die Entsorgung der entstandenen Abfälle.

Unsere Abfallexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten:

  • Istaufnahme/Lückenanalyse
  • Ausarbeitung von Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsmaßnahmen
  • Festlegung der Abfallklassifizierung, der Abfalltrennung und der Abfallsammlung
  • Festlegung der Behälterkennzeichnung
  • Aufzeigen und Überprüfung aller relevanten abfallrechtlichen Pflichten, im Besonderen der erforderlichen Dokumente (Begleitscheine, Lieferscheine, usw.)
  • Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen oder Aufzeigen neuer Entsorgungsmöglichkeiten.
  • Führen von Verhandlungsgesprächen und Vergabevorschlag für die Beauftragung von befugten Abfallsammlern mit dem klaren Ziel Entsorgungskosten zu minimieren.
  • Schulung sämtlicher Systembeteiligter über das Abfallmanagementsystem und deren Umsetzung und Sinnhaftigkeit
  • Die Dokumentation des Abfallwirtschaftskonzeptes mit Maßnahmenplan wird gemäß den geltenden Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 durchgeführt.

Bei Bedarf stellen wir Softwarewerkzeuge zur Unterstützung des Abfallmanagementsystems zur Verfügung. Um das Abfallmanagementsystem aufrechtzuerhalten, wird eine ständige Betreuung durch unsere Abfallexperten (externer Abfallbeauftragter) durchgeführt.

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